Du bist pflegender Angehöriger oder pflegende Angehörige und fragst Dich, wie Du Deinen Liebsten noch besser unterstützen kannst und dich gleichzeitig entlasten kannst? In diesem Blog Artikel zeigen wir Dir 11 konkrete Tipps für pflegende Angehörige, damit Du die Pflege deines Angehörigen bestmöglich meistern kannst.
Tipp 1 – Kostenlose Pflegeberatung
Die pflegebedürftige Person, Angehörige und pflegende Personen haben einen Anspruch auf eine kostenlose, frühzeitige und umfassende Beratung durch Berater und Beraterinnen der Pflegekasse.
Tipp 2 – Kostenlose Pflegekurse ab Pflegegrad 1
Die Pflegekassen sind verpflichtet Pflegekurse anzubieten. Die Kurse richten sich an Menschen, die pflegen oder sich für eine häusliche Pflege interessieren. Dabei gibt es Kurse, die allgemeine Pflegekenntnisse vermitteln und solche mit Schwerpunktthemen, etwa zur Versorgung von bettlägerigen Menschen oder psychisch Kranken. Die Teilnahme ist kostenlos.
Tipp 3 – Entlastungsbetrag von 125€ monatlich
Pflegebedürftige in häuslicher Pflege ab dem Pflegegrad 1 oder einem höheren Pflegegrad haben Anspruch auf den Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro monatlich, also 1500€ pro Jahr.
Der Entlastungsbetrag kann für Dienstleistungen in den Bereichen Hauswirtschaft und Betreuung verwendet werden. Welche das genau sind können Sie in dem Video Entlastungsbetrag auf unserem YouTube Kanal stehen.
Tipp 4 – Anspruch auf Tages- oder Nachtpflege sowie Kurzzeitpflege ab Pflegegrad 2
Unter Tages- oder Nachtpflege versteht man die teilstationäre Versorgung, also eine zeitweise Betreuung im Tagesverlauf in einer Pflegeeinrichtung. Diese kann tagsüber oder nachts in Anspruch genommen werden. Die Pflegebedürftigen werden dabei in der Regel von einem Fahrdienst abgeholt und wieder nach Hause gefahren. In der stationären Einrichtung wird für die Verpflegung gesorgt. Es werden auch Freizeitaktivitäten und Therapieangebote geboten.
Die Kurzzeitpflege dient dazu Pflegebedürftige Personen zu unterstützen, die nur für eine begrenzte Zeit auf vollstationäre Pflege angewiesen sind. Dies kann zum Beispiel nach einer Operation der Fall sein.
Tipp 5 – Weiterbildung in Form von kostenlosen Schulungen
Die kostenlosen Schulungen werden von den Pflegekassen angeboten und behandeln Themen wie beispielsweise „der Umgang mit der psychischen Belastung“ verbessert werden kann. Besonders der Austausch mit anderen pflegenden Angehörigen kann oftmals sehr hilfreich sein.
Darüber hinaus werden häusliche Beratungseinsätze bei Pflegebedürftigen, die Pflegegeld beziehen durchgeführt. Pflegebedürftige, die ausschließlich Pflegegeld beziehen, müssen diese Beratungen sogar regelmäßig in Anspruch nehmen. Denn so kann die Pflegekasse feststellen, ob die Pflege ordnungsgemäß erfolgt.
Tipp 6 – Nicht genutzte Beiträge nachträglich verwenden
Nicht genutzte Beiträge können bis zur Mitte des folgenden Jahren genutzt werden. Deshalb ist es empfehlenswert, sich zu genau zu notieren, welche Leistungen bisher erhalten wurden. Denn so weißt Du genau, welche Restbeiträge Dir noch zustehen.
Tipp 7 – Pflegehilfsmittel
Alle Pflegebedürftigen mit einem anerkanntem Pflegegrad haben einen gesetzlichen Anspruch auf Pflegehilfsmittel. Unterschieden werden Pflegehilfsmittel zum Verbrauch und technische Hilfen. Unter Technische Hilfen fällt z.B. ein Pflegebett, Verbrauchsprodukte können beispielsweise Windeln oder Betteinlagen sein.
Tipp 8 – Umbaumaßnahmen
Die Pflegekasse bezuschusst Umbaumaßnahmen mit bis zu 4.000 Euro einmalig bei pflegebedürftigen Personen mit den Pflegegraden 1 bis 5. Eine Wohnraumanpassung soll Menschen das selbstständige Leben in ihrem Zuhause erleichtern, wenn Menschen älter werden und eine häusliche Pflege ermöglichen bzw. erleichtern. Beispielsweise kann das Bad altersgerecht angepasst werden.
Tipp 9 – Verhinderungspflege
Kann die pflegende Person sich nicht wie gewohnt um die oder den Pflegebedürftigen kümmern, weil Sie wichtige Termine hat, selbst krank ist oder eine kleine Auszeit braucht, kann die sog. Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden.
Bei der Verhinderungspflege organisieren pflegende Angehörige oder der Pflegebedürftige selbst eine Ersatzpflege. Diese kann durch einen ambulanten Pflegedienst aber auch Verwandte, Freunde oder Nachbarn erfolgen.
Tipp 10 – Freistellung von der Arbeit
Grundsätzlich gibt es für Angehörige verschiedene Möglichkeiten, sich bei Pflegefällen von der Arbeit vollständig oder teilweise freistellen zu lassen. Dabei variieren die Optionen in ihrer Dauer und bei den Leistungen, die von der Pflegekasse bezogen werden können.
So ist eine kurzfristige Freistellung von der Arbeit für bis zu 10 Tage aber auch eine Familienpflegezeit, die bis zu 24 Monate andauern kann möglich.
Tipp 11 – Essenslieferungen
Es besteht die Möglichkeit sich Mahlzeiten von Wohlfahrtsverbänden, Senioreneinrichtungen und weiteren privaten Trägern liefern zu lassen. Dadurch können alle Mahlzeiten der Pflegebedürftigen Person einfach abgedeckt werden.
Hast Du noch Fragen? Hinterlass uns gerne einen Kommentar dazu!